Baumschutzsatzungen
Eine Baumschutzsatzung (auch Gehölzschutzsatzung, Baumschutzordnung oder Baumschutzverordnung genannt) verbietet, die in der Satzung geschützten Bäume weder zu entfernen, zu zerstören, zu schädigen noch ihren Aufbau im Wesentlichen zu verändern.
Zu diesem Zweck bietet das Bundesnaturschutzgesetz die Möglichkeit, den gesamten Bestand an Bäumen, Hecken oder auch sonstigen Landschaftsbestandteilen in bestimmten Gebieten unter Schutz zu stellen.
Die Länder haben die Möglichkeit geschaffen, in den Naturschutzgesetzen und Landschaftspflegegesetzen, die Gemeinden und Kreisverwaltungsbehörden zum Erlass von solchen Baumschutzverordnungen zu ermächtigt.
Wir beraten Sie gerne ausführlich zu diesem Thema.
Die regionalen Baumschutzsatzungen stehen auf den jeweiligen Online-Portalen der Städte und Kommunen zum Download bereit:
- Recklinghausen: Baumschutzsatzung
- Herne: Baumschutzsatzung
- Bochum: Baumschutzsatzung
- Gelsenkirchen: Baumschutzsatzung
- Marl: Baumschutzsatzung
- Datteln: Baumschutzsatzung
- Dortmund: Baumschutzsatzung